Bei Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Kunden steht der Verbraucher oft alleine da. Eine Gang zum Gericht lohnt sich aufrund der niedrigen Höhe des Kaufpreises in den meisten Fällen nicht. Mit in Kraft treten des neuen Gesetzes am 01. April 2016 soll mit einer Schlichtungsstelle für Verbraucher Abhilfe geschaffen werden. Das Gesetzt regelt die alternative Streitbelegung in Verbrauchersachen.
Zur Hilfe kommen kann dies dem Verbraucher auch in Punkto schnellerer Rückzahlung der Kaufsumme bei einen Widerruf. Wir nehmen ein Kunde kauft einen Fernseher für 700€ in einem Online Shop. Bei der Bestellung ist der Kunde in Vorleistung gegangen und hat den Kaufpreis zzgl. Versand an das Unternehmen überwiesen. Nach ein paar Tagen stellt der Verbraucher fest, dass das Produkt nicht seinen Erwartungen entspricht und er vom Widerruf Gebrauch macht und den Fernseher in Originalverpackung zurückschickt.
Nun kann es vorkommen das sich das Unternehmen mehrere Wochen bzw. sogar Monate Zeit lässt ihm den Betrag wieder auf sein Konto zu erstatten oder sich gar ganz weigert.
Diese Lücke will die Bundesregierung nun schließen: Am 1. April ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft getreten. Es soll Kunden den Zugang zu Schlichtungsstellen erleichtern und einheitliche Kriterien für die Anbieter schaffen.